Fahrradfahren geht immer!

Die Jungen Liberalen Osnabrück fordern, dass die Fahrt mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (z.B. Fahrrädern) unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss sonstiger Rauschmittel nicht mehr als Straftat gewertet werden soll. Hierzu ist § 316 Abs. 1 StGB (Trunkenheit im Verkehr) entsprechend anzupassen. Sanktionen durch die Fahrerlaubnisbehörden dürfen ebenfalls nicht erfolgen.

Stattdessen soll Fahrradfahrern unter Alkoholeinfluss ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt sein.

Sunset-Klausel: 5 Jahre

Rauch doch, was du willst!

Die Jungen Liberalen Osnabrück sind sich der Gefahren durch den Konsum von Tabakprodukten bewusst und befürworten ausdrücklich Maßnahmen, die der Prävention, Aufklärung und Entwöhnung insbesondere von Jugendlichen dienen. Demgegenüber sind wir davon überzeugt, dass Verbote der falsche Weg sind und die Freiheit mündiger Bürger verletzen. Auch erkennen wir als überzeugte Europäer und Befürworter des Binnenmarktes die Notwendigkeit einer EU-Tabakrichtlinie an, um einen reibungslosen und grenzüberschreitenden Handel mit Tabakprodukten sicherzustellen. Die aktuelle EU-Tabakrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU) schießt jedoch über dieses Ziel hinaus und erschwert den grenzüberschreitenden Handel mit Tabakprodukten sogar noch. Deshalb fordern wir eine Reform der Tabakrichtlinie.

1) Zusatzstoffe

Zusatzstoffe wie Aromen, Vitamine o.ä sollen in Tabakprodukten erlaubt sein, sofern durch sie kein oder nur ein geringer zusätzlicher Gesundheitsschaden entsteht. Folglich ist Artikel 7 der Richtlinie 2014/40/EU mit Ausnahme von Abs. 8 zu streichen. Der Abs. 8 verlangt lediglich die entsprechende Anwendung der REACH-Verordnung und ist somit zweckmäßig.

2) Elektronische Zigaretten

Beschränkungen des Volumens von Nachfüllbehältern für Elektronische Zigaretten (Liquids) sind nicht zielführend. Deshalb sind in Artikel 20 Abs. 3 UAbs. a) der Richtlinie 2014/40/EU die Volumenbegrenzungen zu streichen. Die übrigen Vorschriften für Nachfüllbehälter sind dagegen beizubehalten. Im Bezug auf Zusatzstoffe muss für Elektronische Zigaretten dasselbe wie für Tabakprodukte gelten, weshalb auch Artikel 20 Abs. 3 UAbs. c) der Richtlinie 2014/40/EU zu streichen ist.

3) Oraltabak

Das Verbot von Oraltabak (z.B. Snus oder Lös) ist aufzuheben und folglich Artikel 17 der Richtlinie 2014/40/EU zu streichen.

4) Verpackungsvorschriften

Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakprodukten halten wir grundsätzlich für sinnvoll. Genaue Vorschriften über die Form oder den maximalen oder minimalen Inhalt einer Verpackung sind es dagegen nicht. Folglich soll Artikel 14 der Richtlinie 2014/40/EU gestrichen werden.

5) Grenzüberschreitender Handel

Freier Handel ist neben Frieden eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union. Die durch die Artikel 18 und Artikel 20 Abs. 6 der Richtlinie 2014/40/EU für die Mitgliedstaaten geschaffene Möglichkeit den grenzüberschreitenden Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie Elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern im Fernabsatz zu verbieten, verletzt diesen Grundsatz dagegen massiv. Die entsprechenden Vorschriften sind mithin zu streichen.

Sunset-Klausel: 5 Jahre

Schluss mit Stigmatisierung und Datenkrakerei!

Die Jungen Liberalen Osnabrück fordern, dass die Niedersächsische Landespolizei die Speicherung der Daten von Menschen mit HIV, sowie Hepatitis B und C Infektionen einstellt und sämtliche bestehenden Daten umgehend löscht.

Sunset-Klausel: 3 Jahre

Haartests aus dem Verkehr ziehen

Die Jungen Liberalen Osnabrück fordern die FDP auf, sich im Bundestag für ein Einsatzverbot für Haartests bei Verkehrsdelikten und daraus resultierenden Abstinenznachweisen einzusetzen. Desweiteren gilt festzustellen, ob Drogenkonsum- bzw. Abstinenznachweise in weiteren Rechtsbereichen über die Haare vorgenommen werden dürfen, um auch das entsprechend der Begründung zu verbieten. Insbesondere im Arbeits- und im Militärrecht sollte man sicher gehen, dass es zu keinen Strafen aufgrund von fehlinterpretierten Ergebnissen kommt.

Sunset-Klausel: 5 Jahre

 

Verzicht auf V-Leute im niedersächsischen Fußball

Noch 2013 hat die Landesregierung gegenüber der Presse erklärt, das Landesamt für Verfassungsschutz setze in den Fußball-Fanszenen des Landes keine sogenannten V-Leute zur Informationsgewinnung mit dem Ziel der Gefahrenabwehr ein. Auf parlamentarische Anfragen hat die Landesregierung seither nicht mehr inhaltlich geantwortet.

Die Jungen Liberalen Osnabrück fordern die Landesregierung dazu auf, endlich wieder pauschale Aussagen zum Einsatz von V-Leuten im niedersächsischen Fußball zu treffen. Die Fußballfans in Niedersachsen haben ein Recht darauf, zu erfahren, ob das Land sie ausspioniert.

Sollten V-Leute in Niedersachsen in den Fanszenen eingesetzt werden, so fordern die Jungen Liberalen die sofortige Aussetzung dieser Praxis. Mit der sozialpädagogischen Arbeit der Fanprojekte und den Fanbetreuern der Klubs stehen bewährte Präventionsinstanzen bereits zur Verfügung, um Gewaltvergehen wirksam zu reduzieren. Zudem setzt die Polizei bereits sogenannte Fankundige (FKB) und Szenekundige Beamte (SKB) ein, um gezielt gegen Straftäter im Fußball vorzugehen. Daneben wird bei Auswärtsspielen in Niedersachsen auf das bewährte „Hannoveraner Modell“ der Konfliktprävention gegenüber den Gästefans gesetzt.

Die Jungen Liberalen fordern vielmehr, dass das Land Niedersachsen endlich seinen Anteil an der Finanzierung der Fanprojekte erhöht, um die Höchstförderung der Fußballverbände für die sozialpädagogische Fanarbeit zu akquirieren. Hier sind die Mindestanforderungen bei der Personalausstattung gemäß des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit (NKSS) weiterhin nicht erfüllt.

Zudem fordern die JuLis das Innenministerium auf, den Verfassungsschutz künftig stärker auf seine Kernaufgaben zu fokussieren, etwa auf den Kampf gegen den Terrorismus.

Sunset-Klausel: 5 Jahre

Einsatz von Bodycams nur unter strengen Auflagen ermöglichen: Rechtswidriges Pilotprojekt in Niedersachsen beenden

Mobile Kameras, die Polizeibeamte am Körper tragen und im Einsatz bei Bedarf einschalten können, wurden in mehreren Bundesländern bereits als Modellprojekt getestet. Die Polizei berichtet, damit würden Aggressionen ihrer Gegenüber vielfach durch Abschreckung im Zaum gehalten. Zudem erleichtere dies die Ermittlungsarbeiten bei Straftaten. Datenschützer monieren den selektiven Einsatz des Instruments, die fehlenden Schutzrechte der gefilmten Personen – speziell unbeteiligter Dritter – und unklare rechtliche Voraussetzungen für den Einsatz der sogenannten Bodycams (z.B. Einsatzkriterien, Speicherdauer etc.).

Die Jungen Liberalen Osnabrück kritisieren, dass der  Einsatz von Bodycams in Niedersachsen seit Dezember 2016 ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Vorabkontrolle und Befugnisnorm fehlen. Insofern verstößt das Pilotprojekt gegen § 7 Absatz 3 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes.

Das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ wird unter der rot-grünen Landesregierung einseitig ausgehebelt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen sieht im rechtswidrigen Einsatz von Bodycams daher auch einen „besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff“.

Der Nutzung von Bodycams bereits bei Ordnungswidrigkeiten, wie dies der Bundestag für den Bereich der Bundespolizei plant, erteilen die Jungen Liberalen Osnabrück eine Absage.

Sunset-Klausel: 3 Jahre

Schieß kunterbunt und farbenfroh (schon ab 16;)

Die Jungen Liberalen Osnabrück fordern das Mindestalter für Paintball auf 16 Jahre herabzusetzen. Wer schon 16, aber noch nicht volljährig ist soll künftig mit einer Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter Paintball spielen können.

Sunset-Klausel: 10 Jahre

Das Strafrecht dem Rechtsgüterschutz

Die Böhmermann Affäre hat uns vor Augen geführt was für antiquierte Regelungen das deutsche Strafgesetzbuch immer noch enthält. Die beschlossene Abschaffung der „Majestätsbeleidigung“ (§ 103 StGB) kann deshalb nur der erste Schritt sein. Das Strafrecht stellt das schärfste Schwert des Staates dar und darf daher nur dem Rechtsgüterschutz dienen, dabei ist die Verhältnismäßigkeit stets zu wahren. Es ist nicht Aufgabe des Strafrechts uns zu erziehen oder sittliches und anständiges Verhalten aufzuzwingen oder lediglich unanständiges Verhalten unter Strafe zu stellen. Darüber hinaus kann es nicht sein, dass wir einerseits die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz einfordern, aber im StGB einige Menschen eben doch gleicher sind als andere und durch erhöhtes Strafmaß „besser geschützt“ werden als „normale Menschen“.

Konkret fordern wir daher die ersatzlose Streichung folgender Paragraphen des StGBs:

  1. § 90 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
  2. § 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
  3. § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen
  4. § 102 Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
  5. § 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
  6. § 104 Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten
  7. § 106b Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans
  8. § 109 Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung
  9. § 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
  10. § 167 Störung der Religionsausübung
  11. § 172 Doppelehe
  12. § 173 Beischlaf zwischen Verwandten
  13. § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses
  14. § 184 Verbreitung pornographischer Schriften
  15. § 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens
  16. § 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
  17. § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
  18. § 287 Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung

Sunset-Klausel: 10 Jahre