Mobile Kameras, die Polizeibeamte am Körper tragen und im Einsatz bei Bedarf einschalten können, wurden in mehreren Bundesländern bereits als Modellprojekt getestet. Die Polizei berichtet, damit würden Aggressionen ihrer Gegenüber vielfach durch Abschreckung im Zaum gehalten. Zudem erleichtere dies die Ermittlungsarbeiten bei Straftaten. Datenschützer monieren den selektiven Einsatz des Instruments, die fehlenden Schutzrechte der gefilmten Personen – speziell unbeteiligter Dritter – und unklare rechtliche Voraussetzungen für den Einsatz der sogenannten Bodycams (z.B. Einsatzkriterien, Speicherdauer etc.).
Die Jungen Liberalen Osnabrück kritisieren, dass der Einsatz von Bodycams in Niedersachsen seit Dezember 2016 ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Vorabkontrolle und Befugnisnorm fehlen. Insofern verstößt das Pilotprojekt gegen § 7 Absatz 3 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes.
Das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ wird unter der rot-grünen Landesregierung einseitig ausgehebelt. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen sieht im rechtswidrigen Einsatz von Bodycams daher auch einen „besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff“.
Der Nutzung von Bodycams bereits bei Ordnungswidrigkeiten, wie dies der Bundestag für den Bereich der Bundespolizei plant, erteilen die Jungen Liberalen Osnabrück eine Absage.
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