Fahrradfahren geht immer!

Die Jungen Liberalen Osnabrück fordern, dass die Fahrt mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (z.B. Fahrrädern) unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss sonstiger Rauschmittel nicht mehr als Straftat gewertet werden soll. Hierzu ist § 316 Abs. 1 StGB (Trunkenheit im Verkehr) entsprechend anzupassen. Sanktionen durch die Fahrerlaubnisbehörden dürfen ebenfalls nicht erfolgen.

Stattdessen soll Fahrradfahrern unter Alkoholeinfluss ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt sein.

Sunset-Klausel: 5 Jahre

Weitere Beschlüsse

11.01.2024

Achtung! IPad-Kontrolle bei der Schuldigitalisierung

Digitalisierung gehört zu auch in der Bildungspolitik zu einem der unumstrittensten Themen, um die Schüler auf die immer weiter digitalisierte Berufswelt...
11.01.2024

Stille Nacht, geile Nacht – Knallen darfst du trotzdem noch

Jedes Jahr hört man an und nach den Silvesterfeierlichkeiten von Ausschreitungen und den Folgen von Silvesterfeuerwerk auf die Umwelt, wildlebende sowie...

Weil Eigenverantwortung Gerechtigkeit schafft – Für eine Altersvorsorge mit Zukunft!

Die Jungen Liberalen Osnabrück stellen fest: Das derzeitige umlagefinanzierte Rentensystem ist aufgrund des demographischen Wandels mit großen Herausforderungen konfrontiert und...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ