Jedes Jahr hört man an und nach den Silvesterfeierlichkeiten von Ausschreitungen und
den Folgen von Silvesterfeuerwerk auf die Umwelt, wildlebende sowie domestizierte
Tiere und auf unsere Mitmenschen, die beispielsweise an posttraumatischen
Belastungsstörungen leiden, weil sie in Kriegsgebieten für die Bundeswehr tätig waren
oder von dort aus geflüchtet sind. Die Einsatzkräfte der Polizei sowie auch des
Rettungsdienstes und der Feuerwehr werden mitunter Ziel von direkten Angriffen durch
Feuerwerk, auch bereits einige Tage vor und nach Silvester. Feuerwerk ist nun seit
über 1000 Jahren Tradition, nur nicht in Europa. Es wird erst seit dem 20.
Jahrhundert auch in Amerika und Europa von Privatpersonen abgefeuert. Vorher läuteten
die Kirchenglocken, man nahm Rasseln in die Hand, Töpfe oder andere Gegenstände und
vertrieb somit die Geister des alten Jahres. Das Abfeuern von Gewehren und Kanonen
war privilegierten Personen vorbehalten.
Dadurch, dass Feuerwerk zu Silvester nun von allen Personen abgefeuert werden kann,
sind allerdings auch die negativen Folgen des Feuerwerkes deutlich spürbarer.
Tierhalter merken die Folgen ganz deutlich, wenn bereits einige Tage vor Silvester
die ersten Knaller gezündet werden und Spaziergänge zur Tortur werden. Je näher die
Jahreswende rückt, desto ängstlicher werden die eigenen Haustiere. Sie zittern am
ganzen Körper und lassen sich kaum beruhigen, sodass viele Tierhalter auf
Beruhigungsmittel zurückgreifen. Gewerbliche Tierhalter beklagen nach Silvester auch
ein erhöhtes Stresssterben der Tiere. Wildtiere haben hingegen nicht einmal einen
Rückzugsort. Vögel fliegen teilweise auf Höhen von über 1000 Meter, um dem Lärm und
den Lichtreflexionen zu entkommen. Dieser psychische Stress kann für die Tiere
lebensbedrohlich sein. Neben den Folgen für die Tierwelt sind auch die Folgen für
die Natur erheblich. Vor allem die freiwerdenden Chemikalien und Metalle wie Barium,
Lithium, Kupfer, Chlor, Magnesium, Strontium oder Bor gelangen beim Abbrennen in die
Umwelt und können auch für den Menschen gefährlich werden. Auch der durch Feuerwerk
entstehende Müll darf nicht vernachlässigt werden. Durch fehlerhaftes Zünden von
Feuerwerk ist weiterhin auch das Gesundheitssystem stark belastet. Abgetrennte
Finger, Verbrennungen und Knalltraumata sind nicht nur für die Betroffenen tragisch,
sondern führen auch zu hohen Kosten für die Krankenkassen. Leider hat auch die Anzahl
von Angriffen mit Pyrotechnik auf Unbeteiligte und Rettungskräfte in den vergangenen
Jahren zugenommen. Auch das Argument, dass das Abbrennen bereits jetzt an 364 Tagen
verboten ist, verdeutlicht nur die negativen Folgen von Feuerwerk.
Um Feuerwerk nicht gänzlich zu verbieten, den oben genannten Aspekten allerdings
dennoch gerecht zu werden, fordern wir die Einrichtung eines ganzeinheitlichen
Sicherheitskonzeptes, dass die folgenden Aspekte berücksichtigt:
- eine räumliche und zeitliche Begrenzung von Feuerwerk der Kategorie F2 auf einen
Zeitraum vom 31. Dezember ab 18:00 Uhr bis zum 01. Januar 06:00 Uhr. Räumlich
soll jede Stadt, jede Kommune und jede Gemeinde einen oder mehrere Bereiche
außerhalb von Wohngebieten kennzeichnen, in denen das Abbrennen von Feuerwerk
stattfinden soll. In diesen Bereichen haben die Kommunen eine
Sicherheitsversorgung durch Feuerwehr und Rettungsdienst zu stellen. Unter dem
Einfluss von bewusstseinsverändernden Substanzen ist das Abbrennen von Feuerwerk
zu untersagen. Außerhalb dieser Bereiche soll weiterhin Feuerwerk der Kategorie
F1 erlaubt sein. - eine Ausweitung der Bereitstellung von professionellen Feuerwerken. Städte
sollen ein großes eigenes Feuerwerk oder eine Laser-/Drohnenshow organisieren,
damit der Umgang mit Sprengstoff in professionelle Hände gelegt wird und auch
der Zeitraum des Abbrennens und damit die negativen Auswirkungen begrenzt
werden. - eine Ausweitung der Forschung zu Alternativen. Drohnen- / oder Lasershows haben
in der Vergangenheit großen Anklang gefunden, wobei ein Großteil der negativen
Folgen nicht mehr vorhanden ist. Vor allem der Verzicht auf laute Geräusche ist
hier maßgeblich. - Eine Sicherstellung der Einhaltung des Sicherheitskonzeptes durch ausreichend
Sicherheitspersonal außer der eingerichteten Flächen.