Steuerwettbewerb – So geht Föderalismus!

Die Jungen Liberalen Osnabrück bekennen sich zu einem föderalen und dezentralen Deutschland. Föderalismus verhindert Machtkonzentration und schafft mehr Bürgernähe, Subsidiarität und Dynamik in Deutschland. Doch der Föderalismus kann seine volle Stärke nur entfalten, wenn die Zuständigkeiten klar verteilt sind und die Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden sichergestellt ist.

Die Realität in Deutschland ist jedoch eine andere. Die Finanzbeziehungen zwischen den Verbänden sind kompliziert und unübersichtlich. Für Eigenverantwortung bleibt wenig Raum und die Länder sind finanziell zunehmend auf den Bund angewiesen. Ziel einer Neuordnung muss es daher sein Bund, Ländern und Gemeinden eine größere finanzielle Eigenverantwortung und Unabhängigkeit zu verschaffen. Dafür wollen wir uns an der Schweizerischen Eidgenossenschaft orientieren.

1. Grundsätzliches

Im Folgenden bedeutet die Zuweisung der Gesetzgebungskompetenz immer auch die Zuweisung des Aufkommens und umgekehrt, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Für die dem Bund zugewiesenen Gesetzgebungskompetenzen gilt, dass der Bundesrat nur dann zustimmen muss, wenn Steuern betroffen sind, bei denen das Aufkommen ganz oder teilweise den Ländern oder Gemeinden zusteht.

2. Umsatzsteuer

Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer soll künftig ausschließlich dem Bund zustehen.

3. Einkommensteuer 

Die Gesetzgebungskompetenz für die Einkommensteuer verbleibt beim Bund. Allerdings ist den Ländern und Gemeinden verfassungsrechtlich zu garantieren jeweils einen eigenen Einkommensteuertarif festzulegen, die sich aufeinander addieren. Der Bund darf keinen eigenen Tarif festlegen. Das Aufkommen aus diesen einzelnen Steuertarifen steht vollständig der Gebietskörperschaft zu, die den Steuertarif festgelegt hat. Die Höhe und ob es sich um eine Flat-Tax, einen Stufentarif oder einen linear-progressiven Tarif handelt, bleibt der jeweiligen Gebietskörperschaft überlassen. Steuerklassen, die Berechnung des zu versteuernden Einkommens, die Vermeidung von Doppelbesteuerung und ein Mindest-Grundfreibetrag sind bundesweit einheitlich zu regeln.

4. Körperschaftsteuer 

Bei der Körperschaftsteuer ist analog zur Einkommensteuer zu verfahren.

5. Gemeindesteuern 

Die Gewerbesteuer ist abzuschaffen. Sie führt zu hoher Bürokratie und erfüllt keinen Zweck mehr, wenn die Gemeinden eigene Steuertarife bei der Einkommen- und der Körperschaftsteuer erheben können. Zusätzlich ist den Gemeinden fortan die Grunderwerbsteuer zu übertragen, d.h. ihnen steht das Aufkommen zu und sie können durch Satzung den Steuersatz und einen etwaigen Freibetrag selbst bestimmen. Darüber hinaus geht die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder über. Im Übrigen behalten die Gemeinden das Aufkommen aller Steuern, die sie auch jetzt schon innehaben. Die Gemeinden bestimmen per Satzung weiterhin die Höhe der Steuersätze, sowie eventuelle Ausnahmen und Freibeträge. Davon abgesehen geht die Gesetzgebungskompetenz auch auf die Länder über.

6. Sonstige direkte Steuern

Die Gesetzgebungskompetenz für die übrigen direkten Steuern (Kfz-Steuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer etc.) geht auf die Länder über. Der Bund erhält jedoch die Kompetenz, das Vorgehen der Länder zu koordinieren, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Eine Ausnahme bildet die Kapitalertragsteuer, hier verbleibt die Kompetenz beim Bund. Entsprechendes gilt bis zu seinem geplanten Auslaufen im Jahr 2019 auch für den Solidaritätszuschlag.

7. Sonstige indirekte Steuern

Die Gesetzgebungskompetenz für die übrigen indirekten Steuern (Energiesteuer, Stromsteuer, Versicherungsteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer etc.) verbleibt bzw. geht auf den Bund über.

Sunset-Klausel: 10 Jahre

Eigentum schützen – Straßenbaubeiträge abschaffen!

Die JuLis Osnabrück setzen sich für die ersatzlose Abschaffung der Straßenbaubeiträge ein. Es kann nicht sein, dass Grundeigentümer zur Zahlung von horrenden Beiträgen verpflichtet werden, die sogar im fünfstelligen Bereich liegen können, ohne, dass ihre konkrete Einkommenssituation berücksichtigt wird. Für Liberale stellt dies eine schwere Missachtung der Leistungsgerechtigkeit dar.

Wir bekennen uns zu dem Grundsatz, dass Eigentum verpflichtet. Daraus folgt auch, dass eine grundsätzliche Beteiligung von Grundeigentümern an den Kosten für Straßenbaumaßnahmen richtig und wichtig ist. Dieser Beitrag ist einmalig in Form der Erschließungskosten und anschließend kontinuierlich durch die Grundsteuer zu leisten.

Die Straßenbaubeitragssatzung ermutigt jedoch zu der Praxis, trotz sprudelnder Grundsteuereinahmen, wichtige Sanierungsmaßnahmen aufzuschieben, um anschließend lukrative Straßenbaubeiträge zu erheben.

Die Eigentümer können dabei an den Rand der Existenz gedrängt werden. Grundeigentum bedeutet regelmäßig nicht, dass ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um spontane Forderungen im fünfstelligen Bereich zu bedienen. Als letzter Ausweg bleibt dann oft nur noch der Verkauf des Grundstücks. Gegen diese Nötigung zur Aufgabe von Eigentum, also einer faktische Enteignung, wehren wir JuLis uns entschieden.

Abschließend sind sich die Osnabrücker JuLis auch ihrer Verantwortung für die Haushaltslage der Stadt Osnabrück bewusst. Deshalb planen wir eine schrittweise Absenkung der Beiträge, um der Schuldenbremse und dem bestehenden Investitionsbedarf gerecht zu werden. Als Sofortmaßnahme fordern wir allerdings, dass die Stadt Osnabrück alle Maßnahmen unterlässt, die Gefahr bergen Menschen zum Verkauf ihres Eigentums zu nötigen, sowie eine Deckelung der Beträge bei 50% des Jahresnettoeinkommens der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

Sunset-Klausel: 10 Jahre

Ohne Hochseeflotte keine Sektsteuer!

Die Jungen Liberalen Osnabrück fordern die Abschaffung der Schaumweinsteuer (auch bekannt als Sektsteuer), die 1902 zur Finanzierung der kaiserlichen Hochseeflotte eingeführt wurde.

Sunset-Klausel: 10 Jahre

Doppelbesteuerung? Ihr spinnt doch!

Die Jungen Liberalen Osnabrück fordern die Abschaffung der Erbschaftssteuer.

Sunset-Klausel: 10 Jahre