Die Jungen Liberalen Osnabrück bekennen sich zu einem föderalen und dezentralen Deutschland. Föderalismus verhindert Machtkonzentration und schafft mehr Bürgernähe, Subsidiarität und Dynamik in Deutschland. Doch der Föderalismus kann seine volle Stärke nur entfalten, wenn die Zuständigkeiten klar verteilt sind und die Handlungsfähigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden sichergestellt ist.
Die Realität in Deutschland ist jedoch eine andere. Die Finanzbeziehungen zwischen den Verbänden sind kompliziert und unübersichtlich. Für Eigenverantwortung bleibt wenig Raum und die Länder sind finanziell zunehmend auf den Bund angewiesen. Ziel einer Neuordnung muss es daher sein Bund, Ländern und Gemeinden eine größere finanzielle Eigenverantwortung und Unabhängigkeit zu verschaffen. Dafür wollen wir uns an der Schweizerischen Eidgenossenschaft orientieren.
1. Grundsätzliches
Im Folgenden bedeutet die Zuweisung der Gesetzgebungskompetenz immer auch die Zuweisung des Aufkommens und umgekehrt, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Für die dem Bund zugewiesenen Gesetzgebungskompetenzen gilt, dass der Bundesrat nur dann zustimmen muss, wenn Steuern betroffen sind, bei denen das Aufkommen ganz oder teilweise den Ländern oder Gemeinden zusteht.
2. Umsatzsteuer
Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer soll künftig ausschließlich dem Bund zustehen.
3. Einkommensteuer
Die Gesetzgebungskompetenz für die Einkommensteuer verbleibt beim Bund. Allerdings ist den Ländern und Gemeinden verfassungsrechtlich zu garantieren jeweils einen eigenen Einkommensteuertarif festzulegen, die sich aufeinander addieren. Der Bund darf keinen eigenen Tarif festlegen. Das Aufkommen aus diesen einzelnen Steuertarifen steht vollständig der Gebietskörperschaft zu, die den Steuertarif festgelegt hat. Die Höhe und ob es sich um eine Flat-Tax, einen Stufentarif oder einen linear-progressiven Tarif handelt, bleibt der jeweiligen Gebietskörperschaft überlassen. Steuerklassen, die Berechnung des zu versteuernden Einkommens, die Vermeidung von Doppelbesteuerung und ein Mindest-Grundfreibetrag sind bundesweit einheitlich zu regeln.
4. Körperschaftsteuer
Bei der Körperschaftsteuer ist analog zur Einkommensteuer zu verfahren.
5. Gemeindesteuern
Die Gewerbesteuer ist abzuschaffen. Sie führt zu hoher Bürokratie und erfüllt keinen Zweck mehr, wenn die Gemeinden eigene Steuertarife bei der Einkommen- und der Körperschaftsteuer erheben können. Zusätzlich ist den Gemeinden fortan die Grunderwerbsteuer zu übertragen, d.h. ihnen steht das Aufkommen zu und sie können durch Satzung den Steuersatz und einen etwaigen Freibetrag selbst bestimmen. Darüber hinaus geht die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder über. Im Übrigen behalten die Gemeinden das Aufkommen aller Steuern, die sie auch jetzt schon innehaben. Die Gemeinden bestimmen per Satzung weiterhin die Höhe der Steuersätze, sowie eventuelle Ausnahmen und Freibeträge. Davon abgesehen geht die Gesetzgebungskompetenz auch auf die Länder über.
6. Sonstige direkte Steuern
Die Gesetzgebungskompetenz für die übrigen direkten Steuern (Kfz-Steuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer etc.) geht auf die Länder über. Der Bund erhält jedoch die Kompetenz, das Vorgehen der Länder zu koordinieren, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Eine Ausnahme bildet die Kapitalertragsteuer, hier verbleibt die Kompetenz beim Bund. Entsprechendes gilt bis zu seinem geplanten Auslaufen im Jahr 2019 auch für den Solidaritätszuschlag.
7. Sonstige indirekte Steuern
Die Gesetzgebungskompetenz für die übrigen indirekten Steuern (Energiesteuer, Stromsteuer, Versicherungsteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer etc.) verbleibt bzw. geht auf den Bund über.
Sunset-Klausel: 10 Jahre