Digitalisierung gehört zu auch in der Bildungspolitik zu einem der unumstrittensten
Themen, um die Schüler auf die immer weiter digitalisierte Berufswelt vorzubereiten.
Jedoch muss die Frage gestellt werden, ab wann dies sinnvoll ist und welches Gerät
angeschafft werden sollte. Der Nutzen von der Einführung eines Gerätetypes sollte in
der Zukunft weiter diskutiert werden.
Momentan ist es die Strategie vieler Schulen, die Schüler ab einem bestimmten
Jahrgang bestimmte Geräte anschaffen zu lassen. Die Kosten für die Familien sind oft
hoch und teilweise finanziell kaum bzw. für einkommensschwache Familien nicht zu
tragen. Schüler, die z.B. besser auf einer Tastatur tippen können, werden so gedrängt
entweder per Stift auf die Tablet zu schreiben oder eine weitere Tastatur zu kaufen.
Von den meisten Schulen werden teilweise teure Markenprodukte vorgegeben, obwohl
gegebenenfalls andere Tablets bereits vorhanden sind. Die angeschafften Geräte werden
dann in einer Vielzahl der Fälle über die Schule mit einer App verknüpft, die einen
kompletten Zugriff auf das Tablet ermöglicht. Um diese nach dem Abschluss der
Schulzeit zu löschen, müssen auch sämtliche Daten des Gerätes gelöscht werden. Das
eigens gekaufte Tablet für private Angelegenheiten zu nutzen wird in der Folge zum
Problem. Wie neulich in Koblenz ersichtlich war, können durch Schulserver komplette
Datenverluste durch die Verknüpfung der App entstehen. Während die Stadt in diesem
Fall schlicht auf die Pflicht hinwies, eigene Backups erstellen zu müssen, standen
die Abiturientinnen und Abiturienten ohne Eigenverschulden kurz vor ihren Prüfungen
ohne eigene Lernunterlagen da. Die Stadt verwies auf die Pflicht, die Dokumente
woanders zu sichern. Eine gewisse Kontrolle der Geräte von jüngeren Schülern ist
ggf. sinnvoll, jedoch wäre es nötig, eine für alle Tablets verfügbare und eine wieder
entfernbare App zu schaffen.
Daher fordern wir
- Wenn ein verpflichtendes Gerät genutzt werden soll, muss dies durch eine
weitreichende Begründung umgesetzt werden. Grundsätzlich sollte aber eine
Herstelleroffenheit angestrebt werden (bspw. alle Geräte mit einem Stift) - Es soll an einer alternativen Lösung für die Kontrolle der Schul-Tablets in
niedrigeren Jahrgängen gearbeitet werden. - Die Schulsoftware darf den normalen Nutzen des iPads nicht beeinflussen.
Ungewünschte Benutzung in Unterricht muss vom Lehrer unterbunden werden.