§ 1 Beiträge
Jedes Mitglied des Kreisverbandes Osnabrück-Stadt der Jungen Liberalen hat seine Mitgliedsbeiträge direkt an den Kreisverband zu entrichten. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 3 €.
§ 2 Entrichtung der Beiträge
1. Die Mitgliedsbeiträge sind periodisch unaufgefordert im Voraus zu zahlen.
2. Die Aufrechnung von Mitgliedsbeiträgen mit Forderungen an den Bundes-, den Landes- oder den Kreisverband ist nicht statthaft.
3. Die Beitragspflicht beginnt mit dem nach Aufnahme beginnenden Monat.
§ 3 Verletzung der Beitragspflicht
1. Mitglieder, die mit der Entrichtung ihrer Beiträge mehr als vier Wochen in Verzug sind, sind schriftlich zu erinnern. Für diese Zahlungserinnerung wird eine Bearbeitungsgebühr von 0,60 € erhoben. Bleibt diese erfolglos, sind dem Mitglied vier Wochen später die erste und nach weiteren zwei Wochen die zweite Mahnung schriftlich zuzustellen, bei denen jeweils eine Mahngebühr von 5 € fällig wird.
2. Schuldhaft unterlassene Beitragszahlung liegt vor, wenn ein Mitglied trotz dreimaliger Mahnung mit mindestens drei Monatsbeiträgen im Rückstand ist.